Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Das Reglement ist integrierender Bestandteil der Anmeldung.

Mit der Anmeldung anerkennt der Aussteller das allgemeine Aussteller-Reglement.

Guitar Fest, c/o Duo-Sonic Gmbh, 3400 Burgdorf (BE)

Teilnahme:
Teilnehmen können private und gewerbliche Anbieter. Der Teilnehmer muss handlungsfähig sein und bei der schriftlichen Anmeldung im Vertragsformular wahrheitsgetreue Angaben machen. Bei Nichteinhalten des allgemeinen Aussteller-Reglements kann der Veranstalter Anmeldungen zurückweisen. Der Veran-stalter behält sich vor, ohne Angabe von Gründen, Aussteller von der Teilnahme auszuschliessen.

Stand-Vergabe:
Jeder Teilnehmer bucht seinen eigenen Stand. Es ist nicht gestattet, einen Stand unter mehreren Ausstellern aufzuteilen. Stände werden im Ausstellerverzeichnis unter einem Namen geführt. Die Person oder Firmam die den Stand mietet, trägt auch die Verantwortung dafür. Kostenpflichtige Platzierungswünsche ausgenommen, erfolgt die Standzuteilung durch den Veranstalter. Ansonsten gilt: Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit und in der Reihenfolge der Anmeldung berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden.

Warenangebot:
Rund um das Thema Gitarre kann alles verkauft werden: Akustische und elektrische Gitarren & Bassgi-tarren, Verstärker, Effekte, Zubehör, Studio-Equipment, Lektüre, Dienstleistungen etc.

Öffnungszeiten:
Die Öffnungszeiten werden in der Anmeldung geregelt.

Standgebühren:
Die Standgebühren werden in der Anmeldung geregelt.

Zahlungsbedingungen:
Die Standgebühren werden mit der Rechnungsstellung fällig. Die Anmeldung ist verbindlich. Der späteste Zahlungseingang ist in der Anmeldung geregelt. Ist das Standgeld nicht bis zum angegebenen Datum eingegangen, behält sich der Veranstalter vor, den Standplatz ohne Angabe von Gründen weiterzugeben. Bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der Standgebühr. Aussteller die sich sehr kurzfristig angemeldet haben, d.h. weniger als 3 Wochen vor der Veranstaltung, müssen den Einzahlungsbeleg zwingend mitnehmen und vorweisen, andernfalls ist es dem Veranstalter vorbehalten, die Standgebühr in bar einzukassieren.

Standaufbau/-abbau:
Die Zeiten für den Aufbau und Abbau sind in der Anmeldung geregelt. Die Halle kann nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Es stehen keine Rollis/Sackkarren o.ä. zur Verfügung, bitte selber mitbringen, falls nötig. Aussteller, die nur am Markttag einrichten, werden gebeten, so früh wie möglich zu erscheinen.
Die Entladezeit ist so kurz wie möglich zu halten, damit der nächste vor die Halle fahren kann. Es hat nicht genug Platz, damit alle gleichzeitig vor der Halle ausladen können. Das Fahrzeug bitte gleich danach auf den signalisierten Parkplatz nebenan stellen.
Die Markthalle ist in zwei Etagen unterteilt. Der zweite Stock ist nur per Treppe (ca. 20 Stufen) begehbar. Auf Wunsch und Voranmeldung stellt der Veranstalter einen Helfer bei den Treppen zur Verfügung.
15 Minuten vor Türöffnung schliessen wir die Hintereingänge, welche aus Sicherheitsgründen den ganzen Tag geschlossen bleiben. Um zu den Fahrzeugen zu gelangen, müssen die Aussteller ab diesem Zeitpunkt den Vordereingang benutzen.

Aussteller-Transportfahrzeuge
Die Aussteller-Transportfahrzeuge sind auf dem hierfür zugewiesenen Parkplatz abzustellen. Die Anweisungen der Parkplatzanweiser sind strikte zu befolgen. Das Abstellen der Fahrzeuge hinter dem Standplatz und neben der Markthalle ist nicht möglich.

Reinigung/Tischrückgabe/Mietmaterial:
Der Standplatz und die Tische müssen in gereinigtem, einwandfreiem Zustand an den Veranstalter zurückgegeben werden. Vor dem Verlassen des Standplatzes hat eine Abnahme der gemieteten Fläche und des Mobiliars durch den Veranstalter zu erfolgen. Persönliche Abfälle und Verpackungsmaterialien, Geräte, etc. müssen vom Aussteller wieder mitgenommen und zu Hause entsorgt werden. Ansonsten werden dem Aussteller zusätzliche Reinigungs- und Entsorgungskosten weiterverrechnet. Wird die Rückgabe von Tischen oder Kabelrollen durch den Aussteller versäumt, behält sich der Veranstalter vor, fehlendes Mobiliar und Material in Rechnung zu stellen.

Bewachung:
Die Halle in Burgdorf wird in der Nacht auf den Veranstaltungstag bewacht.

Rechtliches:
Der Anbieter bestätigt, dass er ausschliesslich eigene Ware (von der er rechtmässiger Besitzer ist) auf eigene Rechnung verkauft. Sofern der gemeldete Anbieter am Markttag nicht persönlich anwesend ist, verkauft seine Vertretung auf Rechnung des Anbieters. Sollte dies nicht der Fall sein, sind dem Veranstalter alle weiteren Personen oder Firmen zu benennen, auf deren Rechnung ebenfalls verkauft werden soll. Die Weitergabe von gemieteten Verkaufsflächen an andere ist gestattet, muss aber dem Veranstalter gemeldet werden. Bei Zuwiderhandlung kann der weitere Verkauf vom Veranstalter sofort, ohne Rückzahlung der Standmiete, untersagt und der Anbieter von weiteren Märkten ausgeschlossen werden.
Aussteller aus dem Ausland sind für alle Zollformalitäten selbst verantwortlich.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Qualität und Funktionstüchtigkeit der angebotenen Artikel.
Der Handel mit Fälschungen ist verboten. Der Veranstalter übernimmt, ganz speziell auch im Falle von Fälschungen keinerlei Haftung für die angebotenen Artikel und leitet allfällige Schadenersatzforderungen an den Aussteller weiter.

Haftung:
Jeder Aussteller ist persönlich für die Versicherung seiner Waren verantwortlich und haftet für Diebstähle und Beschädigungen seiner Produkte in jedem Falle selbst. Auch haftet der Aussteller für Verunreinigungen und Beschädigungen. Ebenso haftet der Aussteller für Unfälle, welche durch ihn oder durch die Mitarbeiter, bzw. Helfer verursacht werden. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Qualität und Funktionstüchtigkeit der angebotenen Artikel.
In einfachen Worten: der Veranstalter stellt lediglich eine Plattform für die Aussteller zur Verfügung und lehnt jegliche Haftung ab. Sämtliche Angelegenheiten wie Qualität, Garantie, Leistungen, Diebstahl, Formalitäten, Bewilligungen etc. sind Sache des Ausstellers.

Schlussbestimmungen
Mit der Bezahlung der Standgebühren ist die Anmeldung definitiv. Eine Annulation der Teilnahme ist danach nicht mehr möglich. Kann das Guitar Fest aus irgendwelchen Gründen nicht durchgeführt werden und kann es auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht nachgeholt werden, haben die Aussteller Anspruch auf Rückerstattung der einbezahlten Standgebühren, abzüglich 15% Administrativkosten. Allfälliger Anspruch auf Schadenersatz kann nicht erhoben werden.

Der Gerichtsstand für alle Parteien ist Burgdorf

Burgdorf, 14. Oktober 2022